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Wer bekommt BAföG? Voraussetzungen und Antragsstellung erklärt

VonLena Gehrke

Okt 30, 2023

BAföG ist eine finanzielle Unterstützung für Studierende, die in Deutschland leben und eine Ausbildung absolvieren. Es ist eine Art Stipendium, das vom Staat gezahlt wird, um den finanziellen Bedarf der Studierenden zu decken. Das BAföG-Programm wurde entwickelt, um sicherzustellen, dass jeder, der eine Ausbildung absolvieren möchte, dies unabhängig von seiner finanziellen Situation tun kann.

Um BAföG zu erhalten, gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Zum Beispiel müssen Studierende die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder EU-Bürger sein und in Deutschland leben. Auch Migranten, Migrantinnen und Geflüchtete können BAföG erhalten, wenn sie in Deutschland leben. Es gibt auch bestimmte Altersgrenzen, die beachtet werden müssen, um BAföG zu erhalten.

Die Höhe des BAföG hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Einkommen der Eltern, dem eigenen Einkommen und der Art der Ausbildung. Es gibt auch bestimmte Freibeträge, die berücksichtigt werden müssen. Es ist wichtig, die Voraussetzungen für BAföG genau zu kennen, um sicherzustellen, dass man die finanzielle Unterstützung erhält, die man benötigt, um eine Ausbildung zu absolvieren.

Wer Ist Berechtigt?

Studierende, die eine Ausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule absolvieren, können BAföG beantragen. Auch Schülerinnen und Schüler an gymnasialen Oberstufen, Fachschulen, Berufsfachschulen und anderen Schulen können BAföG erhalten.

Die folgenden Kriterien müssen erfüllt sein, um BAföG zu erhalten:

  • Die Person muss eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Staatsangehörige eines EU-Landes sein oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, die zur Ausbildung berechtigt.
  • Die Person muss eine Ausbildung absolvieren, die förderungsfähig ist. Dazu zählen unter anderem Studiengänge an Hochschulen, Fachschulen, Berufsfachschulen und Abendgymnasien.
  • Die Person darf das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eine Ausnahme gibt es für Personen, die eine Aufstiegsfortbildung absolvieren.
  • Die Person darf noch nicht über eine abgeschlossene Ausbildung verfügen, die dem angestrebten Abschluss gleichwertig ist.
  • Die Person muss bedürftig sein. Das heißt, sie darf über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen und keine Vermögenswerte besitzen, die über einem bestimmten Freibetrag liegen.

Es gibt auch Ausnahmeregelungen für Personen mit Kindern, Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. Diese Personen können unter bestimmten Umständen auch BAföG erhalten.

Es ist wichtig zu beachten, dass BAföG eine Förderung und kein Darlehen ist. Das bedeutet, dass das Geld nicht zurückgezahlt werden muss, solange die oben genannten Bedingungen erfüllt sind.

Arten Von Bafög

BAföG ist eine finanzielle Unterstützung, die Schülern und Studenten dabei hilft, ihre Ausbildung zu finanzieren. Es gibt verschiedene Arten von BAföG, die von der Art der Ausbildung und den persönlichen Umständen des Antragstellers abhängen.

Schüler Bafög

Schüler Bafög ist eine finanzielle Unterstützung für Schüler, die eine weiterführende Schule besuchen. Dazu gehören Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien, Berufsaufbauschulen und Kollegs. Schüler Bafög kann auch für eine Ausbildung an einer privaten Berufsfachschule beantragt werden.

Studenten Bafög

Studenten Bafög ist eine finanzielle Unterstützung für Studenten, die an einer Hochschule oder Universität studieren. Der Betrag, den ein Student erhält, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Einkommens der Eltern und des eigenen Einkommens.

Auslands Bafög

Auslands Bafög ist eine finanzielle Unterstützung für Studenten, die im Ausland studieren möchten. Der Betrag, den ein Student erhält, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Ziellandes und der Art des Studiums.

Aufstiegs Bafög

Aufstiegs Bafög ist eine finanzielle Unterstützung für Personen, die eine berufliche Weiterbildung absolvieren möchten. Dazu gehören Fortbildungen, Meisterkurse und andere berufliche Qualifikationen. Der Betrag, den ein Antragsteller erhält, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Einkommens und der Art der Weiterbildung.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen und Beträge für jede Art von BAföG unterschiedlich sind. Weitere Informationen zu den spezifischen Anforderungen und Beträgen finden Sie auf der offiziellen BAföG-Website unter https://www.bafög.de/.

Wie Man Bafög Beantragt

Um Bafög zu beantragen, müssen Studierende oder Auszubildende einen Antrag stellen. Dieser Antrag kann entweder schriftlich auf den vorgeschriebenen Formblättern oder digital über das Portal www.bafoeg-digital.de erfolgen.

Es ist wichtig, dass der Antrag vollständig ausgefüllt wird und alle angeforderten Unterlagen beigefügt sind. Dazu gehören zum Beispiel Einkommensnachweise der Eltern oder des Ehepartners.

Studierende oder Auszubildende sollten den Antrag frühzeitig stellen, damit die Bearbeitung rechtzeitig vor Beginn des neuen Förderzeitraums erfolgen kann. Der Förderzeitraum beginnt mit Aufnahme der Ausbildung, aber frühestens vom Beginn des Antragsmonats an, siehe § 15 Abs. 1 BAföG.

Nachdem der Antrag eingereicht wurde, wird er vom zuständigen Amt für Ausbildungsförderung geprüft. Falls weitere Informationen benötigt werden, wird das Amt den Antragsteller kontaktieren.

Wichtig: Studierende oder Auszubildende müssen einen neuen Antrag stellen, wenn sie weiterhin gefördert werden wollen. Dies sollte möglichst bevor die Förderung ausläuft erfolgen.

Zusammenfassend ist die Beantragung von Bafög ein wichtiger Schritt für Studierende oder Auszubildende, um finanzielle Unterstützung während ihrer Ausbildung zu erhalten. Es ist wichtig, den Antrag vollständig auszufüllen und frühzeitig einzureichen, um eine rechtzeitige Bearbeitung sicherzustellen.

Berechnung Der Bafög-Höhe

Um die Höhe des BAföG zu berechnen, müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Der Bedarfssatz, der sich nach der Ausbildungsstätte und der Lebenssituation richtet, bildet die Grundlage für die Berechnung.

Von diesem Bedarfssatz werden dann verschiedene Posten abgezogen, wie das eigene anzurechnende Einkommen und Vermögen. Hierbei wird zwischen Freibeträgen und Anrechnungsbeträgen unterschieden.

Freibeträge sind Beträge, die bei der Berechnung des BAföG unberücksichtigt bleiben. Dazu zählen beispielsweise das Kindergeld, das BAföG selbst und bestimmte Einkommensarten.

Anrechnungsbeträge hingegen werden bei der Berechnung des BAföG berücksichtigt und mindern somit den Förderbetrag. Hierzu zählen beispielsweise das Einkommen aus einer Beschäftigung, das Vermögen und bestimmte Stipendien.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Einkommens- und Vermögensarten vollständig angerechnet werden. Es gibt bestimmte Freibeträge und Pauschalen, die bei der Berechnung berücksichtigt werden.

Um die Höhe des BAföG genau zu berechnen, kann ein BAföG-Rechner genutzt werden. Dieser berücksichtigt alle relevanten Faktoren und gibt eine genaue Auskunft über die Höhe des Förderbetrags.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Berechnung des BAföG komplex sein kann und es in einigen Fällen zu Abweichungen kommen kann. In diesem Fall ist es ratsam, sich an das zuständige BAföG-Amt zu wenden, um eine genaue Auskunft zu erhalten.

Rückzahlung von BAföG

Studierende an Hochschulen, Höheren Fachschulen und Akademien erhalten BAföG zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen. Das Darlehen muss nach dem Studium zurückgezahlt werden. Schülerinnen und Schüler dagegen erhalten BAföG als Zuschuss und müssen nichts zurückzahlen.

Die Höhe der Darlehensschuld hängt davon ab, wie viel BAföG man erhalten hat und wie lange man es erhalten hat. Die Rückzahlung beginnt in der Regel fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer, also nach Ende des Studiums oder der Ausbildung.

Die Höchstgrenze für die Rückzahlung des BAföGs liegt bei 10.010 Euro (27. BAföG-Reform). Das bedeutet, dass man auch dann nicht mehr als 10.010 Euro zurückzahlen muss, wenn die Darlehensschuld höher ist.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen. So müssen Studierende, die ihr Studium vorzeitig abbrechen oder die Förderungshöchstdauer überschreiten, das Darlehen schneller zurückzahlen. Auch wer nach dem Studium ein hohes Einkommen erzielt, muss mehr zurückzahlen.

Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt in der Regel in monatlichen Raten. Die Höhe der Raten richtet sich nach der Darlehensschuld und der gewählten Tilgungsrate. Es ist jedoch auch möglich, die Rückzahlung auszusetzen oder zu reduzieren, wenn man beispielsweise arbeitslos oder in Elternzeit ist. In diesem Fall muss man jedoch einen Antrag stellen und die Gründe für die Aussetzung oder Reduzierung der Rückzahlung nachweisen.

Es ist wichtig, die Rückzahlung des BAföGs nicht zu unterschätzen und sich frühzeitig darüber zu informieren. Wer die Rückzahlung nicht fristgerecht leistet, muss mit Mahngebühren und Zwangsvollstreckung rechnen.

Besondere Fälle

Neben den allgemeinen Voraussetzungen für den Bezug von BAföG gibt es auch einige besondere Fälle, die hier näher erläutert werden.

Studierende mit Behinderung

Studierende mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen einen erhöhten Bedarf geltend machen und somit höhere BAföG-Leistungen erhalten. Dazu zählen beispielsweise eine höhere Miete aufgrund von barrierefreiem Wohnen oder höhere Kosten für eine notwendige Begleitperson. Die genauen Voraussetzungen und Nachweise sind im § 15 Absatz 3 BAföG geregelt.

Studierende mit Kind

Studierende mit Kind können ebenfalls einen erhöhten Bedarf geltend machen. Hierbei wird der Bedarf des Kindes berücksichtigt und es können beispielsweise höhere Leistungen für Betreuungskosten oder einen höheren Wohnbedarf gewährt werden. Die genauen Voraussetzungen und Nachweise sind im § 14 Absatz 2 BAföG geregelt.

Ausländer und Staatenlose

Auch Ausländer und Staatenlose können unter bestimmten Voraussetzungen BAföG erhalten. Hierbei muss eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis vorliegen und es muss ein bestimmter Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz vorhanden sein. Die genauen Voraussetzungen und Nachweise sind im § 8 BAföG geregelt.

Härtefälle

In besonderen Härtefällen kann auch BAföG gewährt werden, obwohl die allgemeinen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Fälle von Krankheit, Tod oder Scheidung der Eltern. Die genauen Voraussetzungen und Nachweise sind im § 27 BAföG geregelt.

Es ist wichtig zu beachten, dass es sich bei allen besonderen Fällen um Einzelfälle handelt und die genauen Voraussetzungen und Nachweise im jeweiligen Paragraphen des BAföG geregelt sind.

Änderungen Im Laufe Des Studiums

Studierende, die BAföG erhalten, können im Laufe ihres Studiums Änderungen ihrer finanziellen Situation erleben. Zum Beispiel kann sich ihre Wohnsituation ändern oder sie können heiraten oder eine Familie gründen. In solchen Fällen müssen sie möglicherweise Änderungen an ihrem BAföG-Antrag vornehmen.

Wenn ein Studierender während seines Studiums heiratet, kann er weiterhin BAföG erhalten. Allerdings wird er dann als unabhängig von seinen Eltern angesehen und muss daher seinen Antrag entsprechend ändern. In diesem Fall wird das Einkommen des Ehepartners bei der Berechnung des BAföG-Betrags berücksichtigt.

Wenn ein Studierender während seines Studiums Kinder bekommt, kann er ebenfalls weiterhin BAföG erhalten. In diesem Fall wird das Einkommen des Ehepartners sowie das Kindergeld bei der Berechnung des BAföG-Betrags berücksichtigt.

Wichtig zu beachten ist, dass die BAföG-Förderungsdauer begrenzt ist. Wenn ein Studierender die Regelstudienzeit überschreitet, kann er kein BAföG mehr erhalten. Allerdings gibt es Ausnahmen, wie zum Beispiel bei einem Wechsel des Studiengangs oder einer längeren Krankheit.

Insgesamt bietet das BAföG-System eine finanzielle Unterstützung für Studierende, die aufgrund ihrer finanziellen Situation Schwierigkeiten haben, ihr Studium zu finanzieren. Die Änderungen im Laufe des Studiums müssen jedoch immer im Auge behalten werden, um sicherzustellen, dass die finanzielle Unterstützung weiterhin gewährt wird.

Bafög Und Nebenjob

Nebenjobs sind eine gängige Möglichkeit für Studierende, ihr Einkommen aufzubessern. Doch wie sieht es aus, wenn man Bafög erhält? Kann man trotzdem einem Nebenjob nachgehen?

Grundsätzlich ist es möglich, während des Bafög-Bezugs einem Nebenjob nachzugehen. Dabei gibt es jedoch bestimmte Voraussetzungen zu beachten. So darf das monatliche Einkommen aus dem Nebenjob einen bestimmten Freibetrag nicht überschreiten. Dieser Freibetrag beträgt aktuell 520 Euro brutto im Monat. Verdient man mehr als diesen Betrag, wird das überschüssige Einkommen auf das Bafög angerechnet und kann zu einer Kürzung oder einem Wegfall der Förderung führen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Freibetrag für das gesamte Bewilligungsjahr gilt. Verdient man also in einem Monat mehr als 520 Euro, sollte man in den folgenden Monaten entsprechend weniger verdienen, um den Freibetrag insgesamt nicht zu überschreiten.

Es gibt jedoch Ausnahmen von der Freibetragsregelung. So gelten für Studierende mit Kind oder für Studierende mit einer Behinderung höhere Freibeträge. Auch bei selbstständiger Arbeit oder bei einem Pflichtpraktikum gelten andere Regelungen.

Insgesamt ist es also möglich, während des Bafög-Bezugs einem Nebenjob nachzugehen, solange man die Voraussetzungen und Freibeträge beachtet. Es empfiehlt sich jedoch, sich vorher genau zu informieren und gegebenenfalls Rücksprache mit dem Bafög-Amt zu halten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Bafög Und Praktikum

Studierende können auch während eines Praktikums BAföG erhalten. Die Förderung hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art des Praktikums und der Dauer. Es gibt Pflichtpraktika, freiwillige Praktika, Inlandspraktika und Auslandspraktika, die unterschiedlich behandelt werden.

Pflichtpraktika

Pflichtpraktika, die in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben sind, werden genauso wie das Studium selbst gefördert. Die Höhe der Förderung hängt vom Einkommen der Eltern oder des Ehepartners ab.

Freiwillige Praktika

Freiwillige Praktika werden nur dann gefördert, wenn sie in einem engen Zusammenhang mit dem Studium stehen und mindestens sechs Wochen dauern. Die Förderung erfolgt in Form eines zinslosen Darlehens.

Inlandspraktika

Inlandspraktika werden als Teil des Studiums angesehen und werden daher gefördert. Die Förderungshöhe hängt vom Einkommen der Eltern oder des Ehepartners ab.

Auslandspraktika

Auslandspraktika werden nur dann gefördert, wenn sie in einem engen Zusammenhang mit dem Studium stehen und mindestens zwölf Wochen dauern. Die Förderung erfolgt in Form eines zinslosen Darlehens. Studierende können auch dann BAföG erhalten, wenn sie während des Praktikums kein zusätzliches Einkommen erzielen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Förderung von BAföG im Praktikum von verschiedenen Faktoren abhängt. Studierende sollten sich daher frühzeitig über die Voraussetzungen informieren und einen Antrag stellen, um die bestmögliche Förderung zu erhalten.

Bafög Und Auslandssemester

Studierende, die ein Auslandssemester absolvieren möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen Bafög erhalten. Die Förderung ist jedoch an verschiedene Bedingungen geknüpft.

Zunächst muss das Auslandssemester Teil des Studiums sein und an einer anerkannten Hochschule im Ausland absolviert werden. Studierende müssen außerdem bereits mindestens ein Jahr in ihrem Studiengang eingeschrieben sein und eine bestimmte Anzahl an ECTS-Punkten nachweisen können.

Die Höhe des Bafög-Satzes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Einkommen der Eltern, dem eigenen Einkommen und Vermögen sowie den Lebenshaltungskosten im Gastland. Studierende sollten sich daher vorab über die genauen Bedingungen und die Höhe der Förderung informieren.

Es ist außerdem zu beachten, dass die Förderung nur für einen begrenzten Zeitraum gewährt wird und dass Studierende während des Auslandssemesters nicht mehr als 450 Euro pro Monat verdienen dürfen. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, kann die Förderung gekürzt oder ganz gestrichen werden.

Insgesamt bietet das Bafög-Programm Studierenden die Möglichkeit, auch während eines Auslandssemesters finanziell unterstützt zu werden. Allerdings sollten Studierende sich im Vorfeld ausführlich über die Voraussetzungen und Bedingungen informieren, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Bafög Und Elternunabhängiges Einkommen

Das Bafög ist eine staatliche Unterstützung für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende, die finanzielle Hilfe benötigen, um ihre Ausbildung zu finanzieren. Dabei wird in der Regel das Einkommen der Eltern bei der Berechnung der Förderung berücksichtigt. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen eine elternunabhängige Förderung möglich ist.

Laut § 11 Abs. 3 Bafög können Schülerinnen und Schüler sowie Studierende eine elternunabhängige Förderung beantragen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört beispielsweise, dass sie das 30. Lebensjahr vollendet haben und die Ausbildung ohne die Unterstützung der Eltern finanzieren müssen. Auch wenn die Eltern kein Einkommen haben oder sich weigern, ihre finanziellen Verhältnisse offenzulegen, kann eine elternunabhängige Förderung in Betracht kommen.

Allerdings müssen auch bei einer elternunabhängigen Förderung das eigene Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners berücksichtigt werden. Erst danach wird geprüft, ob eine Förderung möglich ist und in welcher Höhe diese ausfällt.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine elternunabhängige Förderung nicht automatisch gewährt wird und dass die Voraussetzungen im Einzelfall geprüft werden müssen. Schülerinnen und Schüler sowie Studierende, die eine elternunabhängige Förderung in Betracht ziehen, sollten sich daher frühzeitig über die Voraussetzungen informieren und gegebenenfalls Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch nehmen.

Bafög Und Studienabbruch

Studienabbruch kann verschiedene Gründe haben, wie beispielsweise eine falsche Studienwahl, fehlende Motivation oder finanzielle Schwierigkeiten. Wenn ein Studierender BAföG bezieht und sein Studium abbricht, gibt es einiges zu beachten.

Gemäß § 7 Abs. 3 BAföG liegt ein Studienabbruch vor, wenn der Auszubildende den Besuch von Ausbildungsstätten einer Ausbildungsstättenart einschließlich der im Zusammenhang hiermit geforderten Praktika endgültig aufgibt. Spätestens ab dem Folgemonat des Studienabbruchs hat der Studierende dann keinen BAföG-Anspruch mehr.

Es gibt jedoch Ausnahmen. Wenn der Studienabbruch aus gesundheitlichen Gründen erfolgt, kann der Studierende einen Antrag auf Weiterförderung stellen. Auch bei Schwangerschaft oder Kindererziehung kann eine Weiterförderung beantragt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass ein Studienabbruch die Rückzahlungsverpflichtung des BAföG-Darlehens nicht beeinflusst. Das Darlehen muss unabhängig vom Studienverlauf zurückgezahlt werden.

Wenn der Studierende nach dem Studienabbruch ein neues Studium beginnt, kann er unter bestimmten Umständen wieder BAföG erhalten. Ein erster und auch ein zweiter Fachrichtungswechsel hat seit 2019 keine Auswirkungen auf die Zahlung der BAföG-Leistungen. So erhält der Studierende auch für den neuen Studiengang die Normalförderung für die Förderungshöchstdauer in Form von 50 Prozent Zuschuss und 50 Prozent Staatsdarlehen.

Es ist ratsam, sich bei einem Studienabbruch frühzeitig an das zuständige BAföG-Amt zu wenden und sich über die individuellen Möglichkeiten und Bedingungen zu informieren.

Häufig gestellte Fragen

Muss man BAföG zurückzahlen?

Grundsätzlich muss man nur die Hälfte des BAföG-Betrags zurückzahlen, da die andere Hälfte als Zuschuss gewährt wird. Die Rückzahlung beginnt erst fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer und ist auf maximal 10.000 Euro begrenzt. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, bei denen man das BAföG nicht zurückzahlen muss, zum Beispiel wenn man das Studium erfolgreich abgeschlossen hat und ein bestimmtes Einkommen nicht überschreitet.

Wie beantrage ich BAföG?

Um BAföG zu beantragen, muss man einen Antrag beim zuständigen BAföG-Amt stellen. Dieses befindet sich in der Regel am Studienort und ist beim zuständigen Studierendenwerk angesiedelt. Der Antrag kann online oder in Papierform gestellt werden. Es ist wichtig, den Antrag frühzeitig zu stellen, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz?

Der BAföG-Höchstsatz hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Wohnsituation, dem Einkommen der Eltern und dem eigenen Einkommen und Vermögen. Im Jahr 2023 beträgt der Höchstsatz für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, 861 Euro pro Monat. Studierende, die bei ihren Eltern wohnen, erhalten maximal 549 Euro pro Monat.

Wie viel BAföG bekommt man?

Wie viel BAföG man bekommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem Einkommen der Eltern. Es gibt jedoch einen BAföG-Höchstsatz, der nicht überschritten werden kann. Im Jahr 2023 beträgt dieser für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, 861 Euro pro Monat.

Wer hat Anspruch auf BAföG?

Grundsätzlich haben Studierende und Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildung absolvieren, Anspruch auf BAföG. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine universitäre Ausbildung oder eine Ausbildung an einer Fachhochschule oder Berufsschule handelt. Voraussetzung ist jedoch, dass man die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt und das Ausbildungsziel in angemessener Zeit erreichen kann.

Wann hat man keinen Anspruch auf BAföG?

Es gibt verschiedene Gründe, warum man keinen Anspruch auf BAföG hat. Zum Beispiel wenn man das 30. Lebensjahr überschritten hat oder bereits eine abgeschlossene Ausbildung hat. Auch ein zu hohes Einkommen und Vermögen der Eltern oder des eigenen Ehepartners kann dazu führen, dass man keinen Anspruch auf BAföG hat.

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